Jobsuche

 

Wohl jeder kommt irgendwann in die Situation, auf Jobsuche zu gehen. Sei es nach der Ausbildung oder dem Studium, beim Wechsel zwischen zwei Arbeitsstellen oder einfach bei der Suche nach einem zusätzlichen Verdienst. Zur Jobsuche gehört natürlich eine ordentliche Bewerbung. Doch wie wird diese angegangen? Es gehört natürlich ein Anschreiben dazu, außerdem müssen Lebenslauf und Zeugnisse vorgelegt werden. Je nachdem, um welchen Job es geht und welche vorherigen Abschlüsse vorhanden sind, müssen nicht alle Zeugnisse vorgelegt werden. Wer sich um einen gehobenen Posten bewirbt, für den bestimmte Abschlüsse verlangt sind, braucht zum Beispiel das Abiturzeugnis nicht mehr vorzulegen. Weitaus wichtiger hingegen als schulische Zeugnisse oder die Dokumente der Ausbildung sind Arbeitszeugnisse. Sie zeugen davon, ob und wie jemand vorher gearbeitet hat und ob sein Ausscheiden aus der Firma bedauert oder begrüßt wird. Es kommt daher genau auf den Inhalt des Arbeitszeugnisses an.

Doch was genau sollte darin stehen? Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, das heißt, es muss ihm mit diesem Zeugnis möglich sein, eine andere Stelle zu bekommen. Die Formulierungen  Arbeitszeugnis sind daher von großer Bedeutung. Die Tücke dabei ist, dass diese zwar positiv klingen können, die Aussage dahinter kann aber dennoch negativ sein. Will ein Arbeitgeber einem potentiellen anderen Arbeitgeber mitteilen, dass der Bewerber mit Sicherheit ungeeignet ist, so tut er dies über das Arbeitszeugnis. Welcher Arbeitnehmer kennt schon sämtliche Formulierungen, die in so einem Zeugnis stehen können? Die Sprache darin scheint ein wahrer Geheimcode zu sein, den Arbeitnehmer gar nicht wissen sollen.  Für die Jobsuche ist es daher wichtig, sich das Zeugnis, das der alte Arbeitgeber ausgestellt hat, genau anzusehen und es gegebenenfalls von geeigneter Stelle unter die Lupe nehmen zu lassen. Stellt sich dabei heraus, dass es ein negatives Zeugnis ist, so kann der ehemalige Angestellte die Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses verlangen.

Erfolgreiches Outplacement wird dadurch gekennzeichnet, dass der zu vermittelnde Kunde einen Vertrag unterschreibt, mit dem er selbst hundertprozentig zufrieden ist. Dabei werden nicht nur die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse berücksichtigt, sondern es geht auch darum, den Kunden persönlich zufrieden zu stellen. Wer einen neuen Job antreten muss oder möchte, stellt an diesen auch persönliche Erwartungen. Daher sind diese ein Punkt, der in die Beratung mit einbezogen werden muss und dessen Kriterien für die Jobwahl relevant sind.